Von April bis Oktober verwandeln sich Radwege in Rennstrecken und Straßen in Slalomkurse zwischen SUVs, E-Scootern und Lieferwagen. Und nur welche Superkräfte können Ordnung in dieses Chaos bringen? Die REGELN!
Viele glauben, Verkehrsregeln seien vor allem etwas für Autos – schließlich haben die PS, Knautschzonen und Kennzeichen. Doch diese Vorstellung ist gefährlich naiv. Wer sich auf zwei Rädern durch den Verkehr schlängelt, ist nicht ausgenommen, sondern mittendrin. Denn auch RadfahrerInnen sind Teil des Straßenverkehrs – mit allen Rechten, aber eben auch mit allen Pflichten.
Wer dabei denkt, der Bußgeldkatalog sei ein reines AutofahrerInnen-Schreckgespenst, irrt gewaltig. Für Radler hält er nämlich eine ganze Reihe teurer Überraschungen bereit – vom freihändigen Fahren über das Handy am Lenker bis hin zum ignorierten Radweg.
Allgemein gilt: Wer bei Rot fährt, alkoholisiert in die Pedale tritt oder sich anderweitig danebenbenimmt, riskiert nicht nur saftige Bußgelder – es drohen sogar Punkte in Flensburg. Und ja, das kann auch RadfahrerInnen langfristig den Führerschein kosten.
Was dein Fahrrad haben muss
„Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.“1
Hört sich bekannt an. Aber egal ob quitschendes Lager, zu wenig Luft im Reifen oder ein Blümchen am Lenker – es gibt keinen TÜV oder eine Zulassungsstelle für Fahrräder. Doch wehe es fehlen bei einer Kontrolle folgende Dinge:
- Funktionierende Lichtanlage
- Reflektoren an Pedalen und Rädern
- Eine Klingel
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen
Dann, ja dann schlägt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab Paragraph 64a in voller Härte zu. Vor allem die Nummer 67 erklärt mehr als ausführlich, was mit einer funktionierenden Lichtanlage und den Reflektoren gemeint ist. Kein Licht, obwohl die Sonne schon unter gegangen ist: 20 Euro. Keine Klingel: 15 Euro. Keine Bremsen: Tod.

Gerade bei Rennrädern sind das fast schon klassische „Mängel“. An ihnen wird man keine Reflektoren finden, weil es nicht sehr stylisch ist, mit einem Kinderfahrrad über die Straße zu rollen. Zwei Bremsen – klaro. Klingel – nur zähneknirschend. Lichtanlage – bei manchen nicht mal bei Dunkelheit.
Regeln, Regeln, Regeln
Rote Ampeln gelten auch für RadfahrerInnen
Auch auf dem Rad ist die rote Ampel kein Vorschlag und RadfahrerInnen müssen sich genauso wie AutofahrerInnen an die Lichtzeichen halten. Das Überfahren einer roten Ampel kann bis zu 160 Euro kosten und mit zwei Punkten in Flensburg geahndet werden. Nicht gefährdendes Nach-vorne-Schleichen neben stehenden Autos auf der rechten Seite ist hingegen erlaubt.
Radweg oder Straße?
Ein schmerzhaftes Thema für einen kompletten eigenen und sehr langen Artikel, aber… ist ein Radweg durch das entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet, besteht Benutzungspflicht. Wer stattdessen die Straße nutzt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Dass viele Radwege mit Schlaglöchern, Glasscherben und parkenden Autos eine Zumutung sind, interessiert das Gesetz herzlich wenig.
Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen ist das Radfahren übrigens verboten. Und wer als Erwachsener den Gehweg mit der Straße verwechselt ohne ein Kind zu begleiten, darf bis zu 100 Euro abdrücken.

Helm, Musik und Handy
Eine Helmpflicht für RadfahrerInnen besteht in Deutschland nicht. Allerdings kann das Nichttragen eines Helms im Falle eines Unfalls zu einer Mithaftung führen. Musik hören egal ob per Bluetooth-Box, Stöpsel oder Kopfhörer ist erlaubt, solange du noch mitkriegst, dass der Bus hupt. Handy am Lenker? 55 Euro Mindeststrafe. Dafür vielleicht mit einem Selfie mit den Polizisten.
Also Helm auf und wer mit Musik fährt ist einfach nicht ernsthaft bei der Sache.
Nebeneinander fahren
Ja, Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern, also dürfen sie es eigentlich nicht 🙂 Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden, denn es gilt immer das Rechtsfahrgebot.
Regeln werden auch mal Kontrolliert
Bei einer Verkehrskontrolle müssen RadfahrerInnen ihre Personalien angeben. Eine Durchsuchung deines Rucksacks oder den prall gefüllten Taschen deines Trikots nur bei Verdacht. Alkoholtest? Freiwillig – aber eine Verweigerung kann trotzdem zur Blutentnahme führen. Also lieber nüchtern in die Bib.
Rennradler und Realität
Wer ehrlich ist, weiß: RennradfahrerInnen sind selten komplett regelkonform unterwegs. Keine Reflektoren, keine Klingel, manchmal nicht mal Licht – aber Hauptsache alles unter sieben Kilo. Viele Verstöße werden bewusst in Kauf genommen – aus Stilgründen, Unwissenheit oder einfach aus Trotz. Das Problem ist aber, dass Regelverstöße kein Späße sind und Bußgelder zunehmend auch bei Radlern konsequent verhängt werden.
Wirklich bitter wird es, wenn ein Unfall passiert. Dann interessieren sich Polizei, Versicherungen und eventuell auch Richter sehr genau für Helm, Beleuchtung, Handy oder Alkoholkonsum. Wer dann blank dasteht, hat nicht nur einen gebrochenen Rahmen, sondern auch ein rechtliches Problem.
„Jeder Radfahrer ist zur gehörigen Vorsicht bei der Leitung seines Fahrrades verpflichtet. Auf den Haltruf oder das Haltzeichen einer als solches kenntlichen Polizeibeamten hat jeder Radfahrer sofort anzuhalten.“2
Regeln im Straßenverkehr gelten für alle – auch für RadfahrerInnen. Wer sich daran hält, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Und spart obendrein Geld und Nerven. Der Bußgeldkatalog von anwalt.org gibt hier übrigens einen netten Überblick.
Für einige Verstöße hier eine kleine Tabelle:
| VERSTOSS | BUSSGELD | ANMERKUNG |
|---|---|---|
| Freihändig Fahren | 5€ | Muss man erstmal können |
| Fehlende Klingel | 15€ | |
| Fahren ohne Licht (bei Dunkelheit) | 20€ | Auch tagsüber bei schlechter Sicht relevant |
| Ignorieren eines benutzungspflichtigen Radwegs | 20 bis 35€ | Je nach Gefährdung anderer. Gilt auch für Fahren in falscher Richtung auf dem Radweg. |
| Daddeln und Selfies schießen | 55€ | Gilt auch für Musikhören, wenn beide Ohren dicht sind |
| Fahren bei Rot (unter 1 Sekunde) | 60€ | + 1 Punkt Bei Gefährdung nochmal 40€ drauf + 1 Punkt |
| Fahren bei Rot (über 1 Sekunde) | 100€ | + 1 Punkt Bei Gefährdung sind’s 160€ u. 2 Punkte |
| Rechts Überholen von fahrendem Verkehr | 30€ | Nur bei Stillstand erlaubt |
| Nebeneinanderfahren mit Behinderung anderer | 25€ | Nur erlaubt, wenn niemand behindert wird |
| ab 1,6 Promille Alk am Lenker | Strafanzeige | + 3 Punkte + MPU + Führerscheinentzug |
Ach ja: Dieser Blogartikel behandelt das Thema Verkehrsverstöße von Radfahrerinnen und Radfahrern. Die enthaltenen Informationen und Quellen dienen der allgemeinen Information und Diskussion. Die angegebenen Quellen können inhaltlich oder hinsichtlich ihrer Aktualität vom Zeitpunkt der Veröffentlichung abweichen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen.